Der Richter vernimmt…

Der Richter vernimmt den Angeklagten: „Angeklagter, Sie sind auf frischer Tat gefasst worden. Sie haben an der Haustür Pillen für ‚ewige Jugend‘ verkaufen wollen. Sind Sie einschlägig, d.h. in gleicher Sache bereits vorbestraft?“ Angeklagter: „Ja, Euer Ehren, schon dreimal, nämlich 1651, 1837 und zuletzt im Jahre l955.”

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